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Neue Runde - Förderprogramm „Aktiv vor Ort“ 2024

Für das Förderprogramm „Aktiv vor Ort“ können vom 1. April bis zum 30. September wieder Anträge bis 5.000 € gestellt werden. Insgesamt stehen 750.000 € zur Verfügung.

80 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer leben im ländlichen Raum. Vor allem die vielfältige Vereinslandschaft macht die Dörfer im Freistaat für die Einwohner attraktiv. Diese Vereine wirken identitätsstiftend, gemeinschaftsfördernd und machen den ländlichen Raum lebens- und liebenswert. Sie tragen maßgeblich zur Verbesserung der Lebensqualität der Bürger bei und können als Magnet für Rückkehrer wirken.

Mit dem Förderprogrammen "Aktiv vor Ort" und "Lebenswelten gestalten" wurden bereits viele hundert Vereine/Organisationen von der Thüringer Ehrenamtsstiftung unterstützt. 

Wer kann einen Antrag stellen?

Das Förderprogramm richtet sich vorrangig an kleine Organisationen im ländlichen Raum mit Sitz in Thüringen.

  • Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, aber auch Initiativen und gemeinwohlorientierte Angebote ohne Vereinsstatus.
  • Initiativen ohne eigenes Organisationskonto benötigen für die Fördermittelzahlung einen Kooperationspartner.
  • Anträge von Kreisverbänden können nur mit konkretem lokalem Bezug berücksichtigt werden.
  • Nicht antragsberechtigt sind Landesverbände, Kommunen, Pfarrämter und Privatpersonen.

Zur Verfügung stehen in diesem Jahr 750.000 Euro - bereitgestellt vom Freistaat Thüringen.

  • Anträge können vom 1. April bis zum 30. September gestellt werden.
  • Die Förderung beträgt einmalig maximal 5.000,- Euro pro antragstellender Organisation.
  • Sachkosten/Anschaffungen auch für Digitalisierungsmaßnahmen werden anteilig bis zu 1.000,- € netto gefördert.

Zum Antragsformular (Muster)

Mehr Information: thueringer-ehrenamtsstiftung.de/aktiv-vor-ort 
Nachfragen sind möglich per Mail 

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