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Übernahme von GEMA-Gebühren durch den Freistaat Thüringen

Rückwirkend bis zum 1.7.2024 können Vereine Gebühren für GEMA-pflichtige Veranstaltungen erstattet bekommen

Die Veranstaltungen von Vereinen und Organisationen sind wertvolle Beiträge zum sozialen Miteinander.

Um dieses Engagement zu fördern, haben der Freistaat Thüringen und die GEMA eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine und Organisationen getroffen.

Für Vereine/Organisationen in Thüringen fallen für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen im Jahr keine GEMA Lizenzkosten an.

Wichtig: die Veranstaltung müssen trotzdem bei der GEMA gemeldet werden, damit der Freistaat Thüringen die Kosten übernimmt.

So geht's: https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/ehrenamtliche-vereine-in-thueringen

Vereine können ab sofort über https://www.gema.de/portal/ ihre Veranstaltungen bei der GEMA anmelden und von der Vereinbarung des Freistaats mit der GEMA profitieren.

Detaillierte Informationen und die Voraussetzungen für die Förderung sind auf der Webseite der GEMA verfügbar.

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