Gefördert werden ehrenamtlich organisierte Projekte, die Geflüchteten und Migranten das Ankommen in Thüringen erleichtern oder das Miteinander vor Ort stärken – zum Beispiel durch Begegnungsfeste, Sprach- und Kulturangebote. Bis zu 1.500 Euro können beantragt werden – etwa für Sachkosten, Öffentlichkeitsarbeit, Honorare oder Fahrtkosten.
Grundsätzlich antragsberechtigt sind alle in Thüringen wirkenden (nicht notwendiger Weise gemeinnützigen) Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Landkreise und kreisfreien Städte. Einzelpersonen können mit dem Engagementfonds nicht gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie in den Vergabegrundsätzen der Thüringer Ehrenamtsstiftung.